Textilkennzeichnungsgesetz alles klar?

Textilkennzeichnungsgesetz alles klar

Textilkennzeichnungsgesetz alles klar?

Oder hast du beim Gedanken daran ganz viele Fragezeichen im Kopf. Dieses Gesetz betrifft fast alle, die Produkte mit Textilanteil anfertigen und verkaufen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, diese sind im Anhang V der Verordnung zu finden.

Doch was genau solltest du beachten, wenn du deine Textilien kennzeichnest. Es hört sich erst mal kompliziert an und ist dann ganz einfach.

Allgemeine Regeln der Textilkennzeichnung

Nach Artikel 4 Textilkennzeichnungsgesetz dürfen Textilerzeugnisse nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie etikettiert oder gekennzeichnet sind oder ihnen Handelsdokumente im Einklang mit dieser Verordnung beiliegen.

Du darfst ausschließlich Beschreibungen der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen aufführen, die als Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I der EU-Textilkennzeichnungsverordnung verwendet werden.

Achte darauf dass du keine Firmenbezeichnungen oder Markenzeichen ( z. B. „Lycra“) als Textilfaserzusammensetzung verwendest. Der Verbraucher soll dadurch davor geschützt werden, unrichtige Vorstellungen über die Beschaffenheit des Textilerzeugnisses zu haben. Nach Artikel 16 Absatz der EU-Textilkennzeichnungsverordnung ist es jedoch zulässig den Firmen oder Markennamen unmittelbar voran oder nach gestellt zu werden (z. B. Bade-Lycra).

Textilkennzeichnungsgesetz alles klar

Wie sind reine Textilerzeugnisse laut Textilkennzeichnungsgesetz zu kennzeichnen?

Nur Textilerzeugnisse, die ausschließlich aus einer Faser bestehen, dürfen den Zusatz „100 %“, „rein“ oder „ganz“ auf dem Etikett oder der Kennzeichnung tragen.

Außerdem müssen reine Erzeugnisse die auf den Unionsmarkt gebracht werden, ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.

Diese Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und — im Falle eines Etiketts — fest anbringen. Du dürftest diese z. B. mit einer Etikettierungspistole Etiketten anbringen, jedoch sind nur geklebte Etiketten am Produkt unzulässig.

Du gibst auf dem Etikett oder der Kennzeichnung von Textilerzeugnissen die Bezeichnung und der Gewichtsanteil aller im Erzeugnis enthaltenen Fasern in absteigender Reihenfolge an. Z. B 95 % Baumwolle 5 % Elasthan.

Achte hierbei auch auf den Anbringungsort, dazu schaue dir deine eigenen Hosen, Blusen etc. an. Denn es haben sich über die Jahre bestimmte Anbringungsorte eingebürgert. Zudem ist sie zugänglich anzubringen, damit der Kunde vor dem Kauf sich darüber informieren kann, aus welchen Materialien das Erzeugnis gefertigt wurde.

Erzeugnisse aus Schurwolle

Ein Wollerzeugnis darf nur dann mit einer der in Anhang III aufgeführten Bezeichnungen etikettiert oder gekennzeichnet werden, wenn es ausschließlich aus einer Wollfaser besteht, die niemals in einem Fertigerzeugnis enthalten war. Des weiteren die weder einem anderen als dem zur Herstellung des Erzeugnisses erforderlichen Spinn- und/oder Filzprozess unterlegen hat. Diese Information ist sehr interessant für Hersteller von Waldorfpuppen oder auch gefilzten Produkten.

Anbringen des Etiketts oder der Kennzeichnung am Erzeugnis

Bevor du deine Textilerzeugnisse auf den Markt bringst, musst du diese zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettieren oder kennzeichnen.
Diese Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und — im Falle eines Etiketts — fest anbringen. Du dürftest diese z. B. mit einer Etikettierungspistole Etiketten befestigen, jedoch sind nur geklebte Etiketten am Produkt unzulässig.

Für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf Etiketten und Kennzeichnungen von Textilerzeugnissen dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I verwendet werden.

Tabelle 1
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung der Fasern
1 | Wolle | Faser vom Fell des Schafes (Ovis aries) oder ein Gemisch aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 genannten Tiere
2 | Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmir, Mohair, Angora (-kanin), Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgora, Biber, Fischotter, mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung „Wolle“ oder „Tierhaar“ | Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakanin, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege, Biber, Fischotter
3 | Tierhaar, mit oder ohne Angabe der Tiergattung (z. B. Rinderhaar, Hausziegenhaar, Rosshaar) | Haare von verschiedenen Tieren, soweit diese nicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind
4 | Seide | Faser, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen wird
5 | Baumwolle | Faser aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)
6 | Kapok | Faser aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)
7 | Flachs bzw. Leinen | Bastfaser aus den Stängeln des Flachses (Linum usitatissimum)
8 | Hanf | Bastfaser aus den Stängeln des Hanfes (Cannabis sativa)
9 | Jute | Bastfaser aus den Stängeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsulatis. Im Sinne dieser Verordnung sind der Jute gleichgestellt: Fasern aus Hibiscus cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicennae, Urena lobata, Urena sinuata
10 | Manila | Faser aus den Blattscheiden der Musa textilis
11 | Alfa | Faser aus den Blättern der Stipa tenacissima
12 | Kokos | Faser aus der Frucht der Cocos nucifera
13 | Ginster | Bastfaser aus den Stängeln des Cytisus scoparius und/oder des Spartium junceum
14 | Ramie | Faser aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima
15 | Sisal | Faser aus den Blättern der Agave sisalana
16 | Sunn | Faser aus dem Bast der Crotalaria juncea
17 | Henequen | Faser aus dem Bast der Agave fourcroydes
18 | Maguey | Faser aus dem Bast der Agave cantala
Tabelle 2
Nummer | Bezeichnung | Beschreibung der Fasern
19 | Acetat | Faser aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92 %, jedoch mindestens 74 % acetylierter Hydroxylgruppen
20 | Alginat | Faser aus den Metallsalzen der Alginsäure
21 | Cupro | Regenerierte Zellulosefaser nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren
22 | Modal | Nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefaser mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (BC) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (BM), die erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5 % zu erzielen, sind Folgende: |   | BC (Zentinewton) ≥ 1,3 |   | BM (Zentinewton) ≥ 0,5 | wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist.
23 | Regenerierte Proteinfaser | Faser aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß
24 | Triacetat | Aus Zellulose-Acetat hergestellte Faser, bei der mindestens 92 % der Hydroxylgruppen acetyliert sind
25 | Viskose | Bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefaser
26 | Seide | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
27 | Polychlorid | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (z. B. Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird
28 | Fluorfaser | Faser aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden
29 | Modacryl | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
30 | Polyamid oder Nylon | Faser aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85 % an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind
31 | Aramid | Fasern aus linearen synthetischen Makromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imidbindungen besteht, von denen mindestens 85 % direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen darf
32 | Polyimid | Faser aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Imideinheiten aufweist
33 | Lyocell | Durch Auflösungs- und Spinnverfahren in organischem Lösungsmittel (Gemisch aus organischen Chemikalien und Wasser) hergestellte regenerierte Zellulosefaser ohne Bildung von Derivaten
34 | Polylactid | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135 °C liegt
35 | Polyester | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephtalsäure besteht
36 | Polyethylen | Faser aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe
37 | Polypropylen | Faser aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne weitere Substitution
38 | Polyharnstoff | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist
39 | Polyurethan | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Urethangruppen aufweist
40 | Vinylal | Faser aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird
41 | Trivinyl | Faser aus drei verschiedenen Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzt, von denen keines 50 % der Gewichtsanteile aufweist
42 | Elastodien | Elastische Faser, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren besteht, entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt
43 | Elasthan | Elastische Faser, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem Polyurethan besteht, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt
44 | Glasfaser | Faser aus Glas
45 | Elastomultiester | Faser, die durch die Interaktion von zwei oder mehr chemisch verschiedenen linearen Makromolekülen in zwei oder mehr verschiedenen Phasen entsteht (von denen keine 85 % Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit Estergruppen enthält (zu mindestens 85 %) und die nach geeigneter Behandlung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt
46 | Elastolefin | Für Fasern aus mindestens 95 Gewichtsprozent Makromolekülen, zum Teil quervernetzt, zusammengesetzt aus Ethylen und wenigstens einem anderen Olefin, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren
47 | Melamin | Faser, die zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus quervernetzten, aus Melaminderivaten bestehenden Makromolekülen aufgebaut ist
48 | Bezeichnung entsprechend dem Stoff, aus dem sich die Fasern zusammensetzen, z. B. Metall (metallisch, metallisiert), Asbest, Papier, mit oder ohne Zusatz „Faser“ oder „Garn“ | Fasern aus verschiedenen oder neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt sind

Die Bezeichnungen nach Anhang I Textilkennzeichnungsgesetz dürfen weder alleinstehend noch in Wortverbindungen oder als Eigenschaftswort für andere Fasern verwendet werden.

Wichtig! : Die Verwendung des Begriffs „Seide“ ist zur Angabe der Form oder besonderen Aufmachung von Textilfasern als Endlosfasern nicht zulässig.

Grundpreisangabe nach Preisangabenverordnung, beim verkaufen

Der Grundpreis ist von dir anzugeben, wenn du Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietest. Dieser hat neben dem Endpreis, in unmittelbarer Nähe auch der Grundpreis zu stehen.

Es gibt jedoch Personen die von dem Textilkennzeichnungsgesetz ausgenommen sind. Nach Artikel 2 bist du von dieser Verordnung ausgenommen wenn du maßgeschneiderte Textilerzeugnisse herstellst, sowie selbständige Schneiderin bist. (DE L 272/4 Amtsblatt der Europäischen Union 18.10.2011)

Wenn du jetzt noch wissen möchtest, wie man ein Gewerbe anmeldet, dann lies hier mehr dazu

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