Du nähst, seid länger Zeit, tolle Produkte und der Gedanke, ein eigenes Business zu haben, begleitet dich oft. Jeder spricht von Gewerbe anmelden, Finanzamt etc. und dies lässt dich, schon erheblich schwitzen.
Die ersten Freunde und Bekannte kommen seid geraumer Zeit auf dich zu und möchten dir gerne deine schönen, liebevoll genähten Sachen abkaufen.
Ein Gewerbe anmelden ist ganz einfach. Du suchst dir die Adresse des Gewerbeamtes (Achtung! NICHT Gewerbeaufsichtsamt) heraus, in dem Ort, in dem dein Gewerbe später ausgeübt wird. Dann gehst du dorthin und zeigst dem Amt an, dass du ab Datum X ein Gewerbe mit….. (Tätigkeitsbeschreibung) ausüben wirst. Jedoch sind auch ein paar weitere Dinge noch zu beachten, dazu weiter unten mehr.
Ab Wann solltest du ein Gewerbe anmelden?
Laut Gesetz bist du, verpflichtet ein Gewerbe (nach §14 Gewerbeordnung) einzutragen, sobald du etwas für den Verkauf produzierst oder etwas mit Gewinnabsicht verkaufen möchtest. Ein Gewinn ist, auch wenn du das Material oder das Geld für die Materialkosten erhältst. Ebenfalls wenn es nur für deine Freunde oder Bekannte sein soll. Verkaufst du etwas, ohne dein Gewerbe angemeldet zu haben, dann betreibst du Schwarzarbeit und machst dich zu dem strafbar. Bußgelder dafür belaufen sich auf ca. 1000 Euro. Auch wenn du nur einmal im Jahr auf einem Basar oder Ähnlichem abverkaufst, ist eine Anmeldung deines Gewerbes verpflichtend! Denn für solche Veranstaltungen stellst du sehr viel her und verkaufst dieses dann mit Gewinnabsicht.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung belaufen sich zwischen 25€– 80€ je nach Standort des Gewerbeamtes. Ich habe für meine Anmeldung 25 Euro bezahlt. Achte hier darauf dass du alle Tätigkeiten angibst, selbst welche die du erst später vorhast auszuüben. Denn jede Nachmeldung kostet ebenfalls wieder den oben genannten Betrag.
Haupt- oder Nebengewerbe?
Bei der Anmeldung möchtest du außerdem noch entscheiden, ob du dein Gewerbe im Haupterwerb oder Nebenerwerb ausüben wirst. Es ist egal, ob du schon einen Job hast. Ein Nebenerwerb liegt vor, wenn du nicht mehr als 20 Stunden die Woche in deinem Betrieb arbeitest. Außerdem wirst du eine Tätigkeitsbeschreibung festlegen. Bitte achte hier darauf nur Tätigkeiten anzugeben, die keiner Ausbildung bedürfen. (z. B Schneiderin), jedoch dürftest du angeben nähen nach Schnittmustern oder Vorlagen. Zum Beispiel ist Schneider/in ein zulassungspflichtiger Ausbildungsberuf, hingegen nähen nach Schnittmustern nicht. Denn ansonsten kann dir dein Gewerbe untersagt werden.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Innerhalb von einer Woche nach Anmeldung musst du dich (wenn du ein Näh-Business hast) bei der BG ETEM melden. Dies ist die Berufsgenossenschaft und für tätige im Näh-Business eine Pflichtversicherung. Doch diese Versicherung ist recht günstig (ca. 15 Euro im Monat) je nach Gefahrenklasse. Bei der BG bist du für den Fall eines Arbeitsunfalls, sowie Wegeunfälle die mit deinem Gewerbe zusammenhängen und Berufskrankheiten abgesichert. Du kannst dich jedoch auch freistellen lassen (wenn du weniger als 100 Tage (1 Tag = 8 Stunden) im Jahr in deinem Betrieb arbeitest). Diese Befreiung gilt jedoch für immer und du hast später keine Möglichkeit, mehr hinein zu kommen. Ich empfehle die BG, denn sie haben im Falle eines Unfalls eine sehr gute Absicherung.
Die Anmeldung deines Gewerbes wird zu dem, auch dem zuständigen Finanzamt und den Kammern, der Industrie- und Handelskammer, sowie der Handwerkskammer gemeldet.
IHK und HWK?
Eine Mitgliedschaft in einer der beiden Kammern (entweder Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) ist Pflicht. Bei welcher du zugehörig bist, entscheiden diese selbst. Manchmal kann es auch sein, dass du in beiden Kammern Mitglied bist. In manchen Bundesländern/Städten ist es gerade bei der Gründung eines Näh-Business nötig, sich erst bei der Handwerkskammer anzumelden und mit dieser Bestätigung dann zum Gewerbeamt zu gehen. Bei der IHK kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen.
Bei der HWK sind des Öfteren die ersten beiden Jahre (Achtung als Jahr gilt immer das aktuelle Kalenderjahr) beitragsfrei oder reduziert.
Gleichermaßen gibt es hier Jahresgewinngrenzen, wenn du unter diesen bleibst, bist du auch oft von den Beiträgen befreit.
Finanzamt- muss ich nun Steuern zahlen?
Du kannst dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden und bist dann nach §19 UStG, umsatzsteuerbefreit bis 17.500 Euro Jahresumsatz. Solltest du darüber kommen, bist du im Übrigen noch bis 50.000€ im aktuellen Kalenderjahr davon befreit.
Deine Steuererklärung besteht aus einer Einnahmen-Ausgaben-Überschuss Rechnung. Du kannst eine Tabelle führen, in der du auf der einen Seite deine Einnahmen und auf der anderen Seite deine Ausgaben einträgst. Ganz easy also.
Du hast bestimmt bemerkt, ein Gewerbe anmelden, ist sehr leicht. Wenn du jetzt außerdem einen Ablaufplan haben möchtest, dann hole ihn dir zusätzlich hier, direkt in dein E-Mail Fach.Trage dich an dieser Stelle für die Näh-Business NEWS ein und erhalte zu dem noch gratis den Fahrplan für deine Gewerbeanmeldung, unmittelbar in dein Postfach.
*Ich berichte hier über meine persönlichen Erfahrungen. Dies ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und ich kann auch nicht für Schäden oder das handeln des Lesers verantwortlich gemacht werden.
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