Bist du Kleinunternehmer oder Unternehmer? Was ist der Unterschied
Viele mit denen ich gesprochen habe, sagten mir sie wollen sowieso nur ein Kleinunternehmen betreiben. Dabei wird scheinbar angenommen, dass Kleinunternehmer eine eigene Rechtsform sei.
Man sagt im Sprachgebrauch Kleinunternehmer, jedoch ist damit nur die Wahl der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gemeint. Diese besagt, dass man bis 22.000 Euro Jahresumsatz (seit 01.01.2020 vorher 17.500€), von der Umsatzsteuer befreit ist. Wenn du darüber kommen solltest, ist es auch super. Lies hier mehr dazu. Man darf jedoch auch keine Umsatzsteuer extra ausweisen und muss somit im Umkehrschluss bis zu dieser Grenze keine Umsatzsteuer abführen.
Es gibt jedoch die Form des Kleingewerbes, diese Unternehmen werden so genannt, wenn diese laut Handelsgesetzbuch sich dort nicht eintragen müssen. Alle Gewerbetreibende die nicht ins Handelsgesetzbuch eingetragen werden müssen, nennt man Kleingewerbe, unabhängig von den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung.
Welche Steuern hast du als Kleinunternehmer zu entrichten? Viele die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, erhoffen sich Steuerersparnisse. Jedoch kannst du nur die Umsatzsteuer sparen, alle anderen Steuer arten sind ganz normal zu entrichten.
Die Kleinunternehmerregelung kann von jedem, unabhängig von der gewählten Rechtsform wie z. B Einzelunternehmer, in Anspruch genommen werden.
Bevor du dich also entscheidest, ob du diese Regelung in Anspruch nimmst, solltest du dir Gedanken darüber machen, welche Rechtsform du wählst und welche passend für dich ist. Hast du diese festgelegt, durchläufst du den ganz normalen Prozess (Gewerbe anmelden etc. lies hier mehr dazu).
Im Anschluss daran bekommst du nach wenigen Wochen den steuerlichen Erfassungsbogen von deinem zuständigen Finanzamt postalisch zugesendet. Darin gibst du an, wie viel Jahresumsatz du erwartest und dass du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen möchtest.
Mache diese Wahl auch von deinen zukünftigen Kunden abhängig. Wenn du mehr Privatkunden hast, ist die Kleinunternehmerregelung eine gute Entscheidung. Solltest du jedoch mehr Geschäftskunden haben, ist es sinnvoll, die Umsatzsteuer ausweisen zu dürfen. Obgleich es hier egal ist. Jedoch können die Businesskunden sich diese als Vorsteuer vom Finanzamt ersetzen lassen.
Als Kleinunternehmer kannst du dir keine Umsatzsteuer erstatten lassen. Etwas Positives hat es, denn du kannst eine vereinfachte Buchführung machen, da du keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen musst. Wie deine jährliche Steuererklärung aussieht, hängt jedoch von deiner gewählten Unternehmensform ab. Eine Steuererklärung abzugeben, ist in jedem Fall Pflicht.
Für den Anfang ist die Kleinunternehmerregelung in Ordnung, jedoch sollte immer dein Ziel sein, aus dieser Regelung sehr schnell heraus zu fallen. Denn du hast als Kleinunternehmer, die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie Berufsgenossenschaft, Pflichtversicherungen, Lizenzen etc. Daher brauchst du dir die Frage: Bist du Kleinunternehmer gar nicht stellen. Ziel dieser Regelung ist es, kleine Unternehmen bürokratisch zu entlasten.
Du solltest auf deiner Rechnung einen Hinweis schreiben z. B. : „Durch Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“ Den Satz kannst du auch anders formulieren, solange der Inhalt derselbe ist.
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Teile deinem Kunden am besten von vornherein mit, dass du nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer extra ausweist und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. So vermeidest du Missverständnisse.
Du bist gesetzlich nicht verpflichtet, deine Rechnung mit dieser Information zu versehen. Durch diesen Hinweis wirst du jedoch schneller zu deinem Geld kommen. Denn so vermeidest du, dass der Kunde den fehlenden Steuerausweis beanstandet.
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