Verpackungslizenz- es betrifft jeden Inverkehrbringer

Verpackungslizenz LUCID Reclay nähen

Verpackungslizenz- es betrifft jeden Inverkehrbringer

Sie ist in aller Munde und sobald ihr in Deutschland etwas verkauft (in den Verkehr bringt) braucht ihr eine Verpackungslizenz (außer es sind Serviceverpackungen, wie z. B Café to go Becher) und solltet euch beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Dies ist ein öffentliches Register, wo jeder nachschauen kann ob der Hersteller registriert ist. Eine Meldung bei diesem Register ist Pflicht. Sollte man der Meinung sein, man könne dies getrost ignorieren, kann es zu teuren Abmahnungen kommen und es gab auch schon einige Abmahnungen.

Doch was solltest du eigentlich Lizenzieren und Wo?


Du lässt dein Verpackungsmaterial lizenzieren, denn in Deutschland zahlen wir keine Müllgebühren für Papier und Plastik, dies wird von den Herstellern über diese Lizenz bezahlt.


Ich habe meine Verpackungslizenz für Deutschland bei Reclay gekauft. Dort gibst du an wieviel, Pappe und Plastik, du ca. im Kalenderjahr für Verpackungen verbrauchen wirst. Die kleinste Lizenz liegt bei ca. 10€/Jahr. 


Doch wieviel benötigst du und was ist wenn du die angegebene Menge überschreitest?


Du wiegst einen Leerkarton, dein Klebeband und was du sonst als Verpackungsmaterial in den Karton machen möchtest und notierst dir dieses Gewicht. Dann legst du dir eine Tabelle z. B in Excel an. Trägst jedes mal wenn du eine Verpackung benutzt dieses Gewicht in deine Tabelle an und wenn du dein lizenziertes Gewicht erreicht hast, kaufst du einfach wieder eine weitere lizenzierte Menge nach.
Anmeldung und Meldung der lizenzierten Verpackung Schritt für Schritt:
1. Registrierung bei LUCID
2. Lizenzierung deiner Verpackungen (Gewicht)
3. Die erhaltene Lizenznummer bei LUCID eintragen fertig!

Wenn du die von dir angegebene Menge überschreitest, lizenzierst du nach. Auch hier hast du wieder freie Anbieter Wahl. Du möchtest diese Menge dann bei LUCID nachmelden. Wenn du mehr verbraucht hast und dir keine weitere Lizenzierung gekauft hast, kann eine Nachmeldegebühr entstehen. Im darauf folgenden Kalenderjahres musst du deine tatsächlich verbrauchte Menge bei LUCID melden. Solltest du Großverbraucher von Verpackungen sein, je nach Verpackungsart ab ca 30.000 kg möchtest du eine geprüfte Vollständigkeitserklärung bis 15.05 abgeben.

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Für andere Länder kann es auch Lizenzierungen geben, jedoch werden diese NICHT über LUCID geführt. Dafür möchtest du dich für das jeweilige Land gesondert informieren. Für Österreich kannst du z. B auch bei Reclay lizenzieren. So kannst du wenigstens Nachweisen, dass du dich auch hier um die Lizenz gekümmert hast. Hier gilt auch wieder das Gleiche mit dem notieren der verbrauchten Mengen.

Jetzt weißt du warum die Verpackungslizenz- es betrifft jeden Inverkehrbringer im Moment so aktuell ist.

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